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   LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09   

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https://dejure.org/2009,9701
LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09 (https://dejure.org/2009,9701)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.2009 - 5 Sa 27/09 (https://dejure.org/2009,9701)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 5 Sa 27/09 (https://dejure.org/2009,9701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Entgeltforderungen bei Erlöschen der zweigliedrigen Gesellschaft

  • Judicialis

    HGB § 128; ; HGB § ... 128 Satz 1; ; HGB § 140 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 160; ; HGB § 160 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; UmwG § 2 Nr 1; ; UmwG § 4; ; UmwG § 6; ; UmwG § 19; ; UmwG § 20 Abs 1 Nr 2 Satz 1; ; BGB § 288; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BGB § 736 Abs. 2; ; BGB § 737; ; BGB § 738

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Entgeltforderungen bei Erlöschen der zweigliedrigen Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Sie sind damit begründet iSv. § 160 Abs. 1 HGB, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden (BAG, 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 - AP Nr. 3 zu § 160 HGB; BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324).

    Daraus folgt für Dauerschuldverhältnisse - wie vorliegend -, dass es für die Begründung der hieraus resultierenden Forderungen auf den Abschluss des Dauerschuldvertrages und nicht auf die daraus hervorgehenden Einzelverbindlichkeiten ankommt ( BGH v. 12.12.2005 - II ZR 283/03 - DB 2006, 151-154; BGH v. 27.09.1999 - II ZR 356/98 BGHZ 142, 324-332; OLG Dresden v. 02.10.1996 - 7 U 981/96 - DB 1996, 2327-2328).

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Das von der Beklagten zitierte Urteil des BAG vom 21. Februar 2008 (8 AZR 157/07 - AP Nr. 342 zu § 613a BGB) betraf die Frage des Widerspruchsrechtes gemäß § 613 a Abs. 6 BGB im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Daraus folgt für Dauerschuldverhältnisse - wie vorliegend -, dass es für die Begründung der hieraus resultierenden Forderungen auf den Abschluss des Dauerschuldvertrages und nicht auf die daraus hervorgehenden Einzelverbindlichkeiten ankommt ( BGH v. 12.12.2005 - II ZR 283/03 - DB 2006, 151-154; BGH v. 27.09.1999 - II ZR 356/98 BGHZ 142, 324-332; OLG Dresden v. 02.10.1996 - 7 U 981/96 - DB 1996, 2327-2328).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 101/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Das von der Beklagten genannte Urteil des BAG vom 10. April 2004 (7 AZR 101/04 - AP Nr. 14 zu § 14 TzBfG) betraf die Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG.
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Sie sind damit begründet iSv. § 160 Abs. 1 HGB, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden (BAG, 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 - AP Nr. 3 zu § 160 HGB; BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Deshalb kommt es auf die Begründung des Dauerschuldverhältnisses und nicht auf das Entstehen und die Fälligkeit der einzelnen Forderungen an (ebenso bereits BAG 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 - BAGE 63, 260).
  • OLG Dresden, 02.10.1996 - 7 U 981/96

    Keine weitere Anwendung der Kündigungstheorie bei Dauerschuldverhältnissen nach

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
    Daraus folgt für Dauerschuldverhältnisse - wie vorliegend -, dass es für die Begründung der hieraus resultierenden Forderungen auf den Abschluss des Dauerschuldvertrages und nicht auf die daraus hervorgehenden Einzelverbindlichkeiten ankommt ( BGH v. 12.12.2005 - II ZR 283/03 - DB 2006, 151-154; BGH v. 27.09.1999 - II ZR 356/98 BGHZ 142, 324-332; OLG Dresden v. 02.10.1996 - 7 U 981/96 - DB 1996, 2327-2328).
  • FG Thüringen, 04.11.2010 - 4 K 433/09

    Erlöschen der Gesellschaft bei Verbleib nur eines Gesellschafters ohne vorherige

    Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg (Urteil vom 29. Juli 2009 5 Sa 27/09, zitiert nach Juris) haftet der Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die nach seinem Ausscheiden begründet worden seien, nicht.
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